Dauer der Betreuung

Das ist Sache des Gerichts -Betreuungsgericht- eine angemessene Entscheidung zu beschließen. Lt. Gesetz darf sie nicht länger als notwendig andauern. Nach spätestens 5 Jahren muss das Gericht überprüfen, ob eine Betreuung noch notwendig ist oder wieder aufgehoben werden kann.