Die DIN 277 in der Fassung vom Januar 2021 definiert die Grundflächen von Bauwerken im Hochbau. Durch weitere Gliederung der Flächen ergeben sich die Brutto-Grundfläche (BGF), die Konstruktions- und die Netto-Raumfläche (KGF und NRF). Diese wiederum werden in Nutzungsflächen (z.B. Wohnen, Büro, Lager), Verkehrsflächen und Technikflächen unterteilt.
Die Anwendung DIN 277 für die Flächenermittlung ist rückläufig. Mit ihren Definitionen der Grundflächen bildet sie weiterhin das Gerüst für die Wohnflächen- oder Mietflächenermittlung.