Wer bezahlt die logopädische Therapie?

Wenn der behandelnde Arzt eine Verordnung ausstellt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Therapie.

Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten.

Bei der Lese-Rechtschreib-Schwäche können die Therapiekosten auch als Sonderleistung vom Jugendamt übernommen werden.